GrünBau übernimmt die Antiziganismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance.
Sinti:ze und Rom:nja sind in Europa noch immer in vielerlei Hinsicht benachteiligt. Dies ist für die Betroffenen keine Neuheit. In der Arbeit mit Rom:nja zeigte sich auch für die Mitarbeiter:innen von GrünBau immer wieder, wie schwierig der Zugang zu Arbeits- und Wohnungsmarkt ist und wie weit entfernt eine umfassende Gleichberechtigung liegt. Um die Formen des Antiziganismus besser zu erkennen und zu benennen hat GrünBau sich entschlossen, sich der Arbeitsdefinition Antiziganismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) anzuschließen.
Für GrünBau als sozialer Träger ist das keine akademische Aufgabe, sondern eine ganz praktische: Wo beginnt Antiziganismus? Wie erklärt man ihn in Anträgen und Berichten? Wie funktioniert ein sensibler Umgang mit Betroffenen? In der Sozialarbeit, gerade in der Dortmunder Nordstadt, sind all das drängende Fragen.
Die Arbeitsdefinition bietet den Vorteil, dass sie auch weniger sichtbare Formen der Benachteiligung miteinbezieht, wie zum Beispiel die kollektive Haftbarmachung von Roma-Gruppen für das Verhalten einzelner oder die Benachteiligung von Roma-Kindern im Bildungssystem. „Eine gute Definition schafft noch kein Unrecht aus der Welt, kann aber helfen unsere Mitarbeiter:innen und Partner:innen im Hinblick auf Antiziganismus zu sensibilisieren und Diskriminierung zu bekämpfen“, so Andreas Koch, Geschäftsführer der GrünBau gGmbH. „Deshalb haben wir uns entschlossen, die gute Begriffsarbeit der IHRA in unsere Praxis zu übernehmen.“
(Bild: International Holocaust Remembrance Alliance)