„Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung“

- Aktionswoche stellt Kinderrechte in den Mittelpunkt -

All­jähr­lich fin­det die von den Wohl­fahrts- und Fach­ver­bän­den durch-geführ­te bun­des­wei­te Akti­ons­wo­che Schuld­ner­be­ra­tung statt, in die-sem Jahr vom 25. bis zum 29. Mai unter dem The­ma ‚Chan­cen­lo­se Kin-der? – Gutes Auf­wach­sen trotz Über­schul­dung’. Im Mit­tel­punkt ste­hen dies­mal Kin­der von über­schul­de­ten Haushalten.
Die AG Schuld­ner­be­ra­tung der Ver­bän­de (AG SBV) als Trä­ge­rin der Akti­ons­wo-che stellt die For­de­run­gen der dies­jäh­ri­gen Akti­ons­wo­che unter das Mot­to ‚Gu-tes Auf­wach­sen trotz Über­schul­dung!‘. Laut Alex­an­der Elbers, Lei­ter der Schuld­ner­be­ra­tung Dort­mund und Ver­tre­ter des Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver-ban­des in die­sem Zusam­men­schluss der bun­des­wei­ten Schuld­ner­be­ra­tung, lei­den beson­ders die Kin­der von über­schul­de­ten Fami­li­en unter der Situa­ti­on. Sie kön­nen es nicht ein­ord­nen, dass Mama und Papa stän­dig gereizt sind, weil nicht genug Geld da ist. Sie sind Zeu­gen bei häu­fi­gen Streits und fra­gen sich nicht sel­ten, ob sie selbst schuld dar­an sind. Und Geld für ihre Bedürf­nis­se ist häu­fig nicht da.
Sei­ne Kol­le­gin Gabrie­le Guth weist dar­auf hin, dass bei Allein­er­zie­hen­den die Situa­ti­on oft noch schwie­ri­ger zu bewäl­ti­gen ist. Die Beschrän­kun­gen durch die Coro­na Pan­de­mie erschwe­ren die Situa­ti­on zusätz­lich. Schu­len, Kitas, Sport-plät­ze und Ver­ei­ne kön­nen nur ein­ge­schränkt genutzt wer­den, dies stel­le die Fami­li­en vor mas­si­ve Herausforderungen.
Um den Kin­dern das Recht auf eine von Schul­den­pro­ble­men unbe­las­te­te Kind-heit und Jugend zu gewähr­leis­ten und ihnen gute Start­be­din­gun­gen für die Zukunft zu schaf­fen, bedarf es aus der Sicht der Schuld­ner­be­ra­tung deut­li­cher Refor­men. Als ers­ter Schritt müs­sen die Regel­sät­ze für Kin­der bei der Grund­si-che­rung bedarfs­ge­recht ange­passt wer­den. Hier hat schon das Bun­des­ver­fas-sungs­ge­richt im Jahr 2010 gemahnt, dass sich die­se nach den kind­li­chen Ent-wick­lungs­pha­sen und den Not­wen­dig­kei­ten der Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung des Kin­des zu rich­ten hät­ten. Dar­über hin­aus müss­te die Ein­füh­rung einer eigen-stän­di­gen Kin­der­grund­si­che­rung umge­setzt werden.
Wei­ter­hin muss in einer kon­sum­ori­en­tier­ten Welt die finan­zi­el­le All­ge­mein­bil-dung und Prä­ven­ti­ons­ar­beit über­all ver­an­kert wer­den. Kin­der müss­ten früh ler­nen, mit Geld, Han­dy und Inter­net umzu­ge­hen. Auch müs­se der Gesetz­ge-ber das Recht auf sozia­le Schuld­ner­be­ra­tung, die die gan­ze Situa­ti­on der Rat-suchen­den im Blick hat, festschreiben.
Ein wich­ti­ger Punkt in der Bera­tung, so Schuld­ner­be­ra­ter Elbers, sei­en immer wie­der Rück­for­de­rungs­be­schei­de der Job­cen­ter auch an min­der­jäh­ri­ge Mit­g­lie-der einer Bedarfs­ge­mein­schaft. Dies füh­re dazu, dass schon beim 18. Geburts-tag Schul­den vor­han­den sei­en. Hier for­de­re die Schuld­ner­be­ra­tung das Recht auf schul­den­frei­es Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit. Die Ver­schul­dung im Sozi­al-recht für Min­der­jäh­ri­ge gehö­re voll­stän­dig abgeschafft.

Die Schuld­ner­be­ra­tung Dort­mund der Grün­bau gGmbH ist tele­fo­nisch unter den Ruf­num­mern 82 83 16 und 133 94 43 oder per E‑Mail (schuldnerberatung@gb-do.de) erreichbar.
Die Sprech­zei­ten sind mon­tags und diens­tags von 9:00 bis 13:00 Uhr und mitt­wochs und don­ners­tags von 10:00 bis 17:00 Uhr.

 

Kon­takt:
Alex­an­der Elbers

Schuld­ner­be­ra­tung Dortmund
Osten­hell­weg 42 – 48
44135 Dortmund
Fon: 82 83 16
Fax: 133 94 60
Mail: schuldnerberatung@gb-do.de