Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung
gemäß Art. 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
1. Verantwortlicher
GrünBau gGmbH, Unnaer Str. 44, 44145 Dortmund, Telefon: 0231–226160;
E‑Mail: info@gruenbau-dortmund.de; Homepage www.gruenbau-dortmund.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter: Telefon: 0231–226160; E‑Mail: dsb@gruenbau-dortmund.de
3. Zweck der Verarbeitung
Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrung des Hausrechts, zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten sowie zum Schutz von Personen und Eigentum.
4. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen).
5. Berechtigtes Interesse
Unser berechtigtes Interesse besteht darin, unser Eigentum und unsere Anlagen zu schützen, Straftaten zu verhindern und gegebenenfalls Rechtsansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.
6. Speicherdauer
Die Aufzeichnungen werden grundsätzlich nach 20 Tagen gelöscht, sofern sie nicht zur Beweissicherung im Rahmen konkreter Vorfälle benötigt werden.
7. Empfänger der Daten
Die Daten werden nur im Anlassfall an Strafverfolgungsbehörden oder Sicherheitsdienstleister weitergegeben.
8. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.
Die für NRW zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 38424–0
E‑Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Website: https://www.ldi.nrw.de
9. Quelle der Daten
Die Daten werden direkt durch die installierten Kameras erhoben.
10. Weitere Informationen
Detaillierte Informationen finden Sie in der Betriebsvereinbarung „Betriebsvereinbarung (BV) zum Kameraüberwachungssystem“.